Gewalt an Schulen – Kinder brauchen Unterstützung

Die GEMON Datenbank hat im vergangenen Schuljahr 780 Gewaltvorfälle an Schulen gezählt, das sind immerhin deutlich weniger als noch im Vorjahr. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass GEMON nicht alle Konflikte an Schulen erfasst, sondern ausschließlich schwere Vorfälle dokumentiert, die Ordnungsmaßnahmen nach § 25 SchulG nach sich ziehen. Für eine belastbare statistische Vergleichbarkeit braucht es aber diese klaren und einheitliche Erfassungskriterien, denn es wäre nicht zielführend, wenn an einer Schule jeder Pausenhof-Schubser gemeldet wird, während an einer anderen nur die gravierendsten Fälle in die Statistik eingehen.

Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft

Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Er begegnet uns im Internet, in Bewegungen, in Worten und in Taten. Er bedroht nicht nur einzelne Menschen, er bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt, auf dem unser demokratisches Gemeinwesen ruht. Dagegen hilft Zusammenstehen, wie wir es 2023 mit einem fraktionsübergreifenden Antrag getan haben. Wenn wir Toleranten gemeinsam aufzeigen, wo unsere rote Linie ist, dann geben wir der Intoleranz keine Hoffnung, sondern stoppen sie.

Der Booster für Schleswig-Holstein sind die erneuerbaren Energien

Derzeit ist Fusionsforschung keine Allzweckwaffe gegen die Klimakrise. Aber die gute Nachricht ist, schon heute haben wir Technologien, die uns sicher, nachhaltig und bezahlbar mit Energie versorgen können.  Und genau bei diesen Technologien müssen wir ansetzen und die erneuerbaren Energien weiter ausbauen und weiterentwickeln, die Wärmewende genauso wie die Verkehrswende vorantreiben und bessere Energiespeicher entwickeln.

Mehr Chancen auf den Schulabschluss: Weitere Flex-Klassen in Umsetzung

Die flexible Übergangsphase ermöglicht ein zusätzliches Lernjahr auf dem Weg zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. In der Flex-Klasse bleibt mehr Zeit für individuelles Lernen und praktische Erfahrungen wie Betriebspraktika oder Werkstatttage. Den Schüler*innen in den Flex-Klassen kommen auch Berufsorientierung und Coaching zugute. Dieses STEP-Coaching wird zusätzlich vom europäischen Sozialfond gefördert.

Bessere Studienbedingungen durch den Jura-Bachelor

In Zukunft wird die Studienleistung der Jurastudierenden nach erfolgreicher Schwerpunktprüfung und dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung mit dem Bachelor anerkannt. Ich freue mich sehr darüber, dass sich die Situation der Jurastudierenden in Schleswig-Holstein dadurch verbessern wird.

Die Schüler*innen-ID muss kommen

Wir brauchen endlich eine Schüler*innen-ID. Mit der Schüler*innen ID kann zum einen das Wissen über Schüler*innen zwischen den Schulformen erhalten bleiben, zum anderen kann damit die Bildungsbiografie von Schüler*innen verfolgt werden. Dort haben wir derzeit in Deutschland eine echte Schwäche in unserer Datenlage.

Schleswig-Holstein führt eine Härtefallregelung bei den Verwaltungskostenbeiträgen ein

Ich möchte mich bei den Studierenden für Ihren Einsatz bedanken. Durch ihren Druck konnten wir eine Härtefallregelung erreichen. Wer sich die 60 Euro Verwaltungsgebühren nicht leisten kann, kann sich über den neuen Härtefallfonds des Studentenwerks die Verwaltungsgebühr erstatten lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg. Verwaltungsgebühren gibt es in fast allen Bundesländern, eine Härtefallunterstützung fast nirgends, nun aber bei uns in Schleswig-Holstein.

Verwaltungskostenbeitrag nicht ohne Härtefallregelung

Wir wollen, dass Hochschulen künftig ihre Finanzlage transparenter machen. Außerdem sollen Verfahren für Berufungen auf Lehrstellen durch eine Verringerung einzuholender Gutachten vereinfacht werden. Verträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sollen nun auch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden können.

Wir müssen uns mit dem Thema Neurodivergenz auseinandersetzen

Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Neurodivergenzen an Schule begrüßen wir Grüne grundsätzlich sehr. Zusätzliche verpflichtende Screenings zur Ermittlung von Neurodivergenzen sind leichter gefordert als umgesetzt: Wer soll diese Screenings vornehmen? Sind die Screenings an die Schuleingangsuntersuchung angegliedert? Wenn nicht, haben wir überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal, damit ein solches Screening überhaupt flächendeckend umgesetzt werden kann? Wer trägt die Kosten? Nach welchen Kriterien wird jemand als neurotypisch oder neurodivergent beurteilt? Es gibt ja in der Wissenschaft keinen eindeutigen Konsens darüber, welche Ausprägungen unter Neurodivergenz gefasst werden sollen und welche nicht. Und wie soll nach dem Screening die Förderung der Schüler*innen ausschauen?

Wir schaffen die Rahmenbedingungen für gute Bildung

Wir sind in Schleswig-Holstein weiterhin in einer herausfordernden Finanzlage. Es sind leider keine üppigen Gestaltungsmöglichkeiten momentan möglich. Dennoch werden mehr Lehrkräftestellen geschaffen. Annabelle Krämer hat vorhin behauptet, dass wir keine Stellen schaffen. Das ist falsch. Zum Schuljahr 2025/2026 gibt es einen wachsenden Bedarf von 420 Stellen aufgrund der steigenden Schüler*innenzahlen. Zum Schuljahr 2026/2027 gibt es einen steigenden Bedarf von 383 neue Stellen.

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