Rede im Landtag – Mit dem vorliegenden Tilgungsgesetz wird die gemeinsame Tilgung der Corona- und Ukraine-Notkredite und damit die Vorgabe des letzten einschlägigen Landtagsbeschlusses nun in Gesetzesform gegossen. Ebenso wie die Notkreditermächtigungen muss das Tilgungsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtags beschlossen werden, was die Tragweite unserer heutigen Entscheidung unterstreicht.