Die Aufgabe des Transparenzregisters war, Klarheit darüber zu schaffen, mit welchem Hebesatz im neuen Grundsteuermodell voraussichtlich das gleiche Steueraufkommen erzielt wird, wie im alten. Ein Soll-Ist-Abgleich sozusagen. Es war nicht die Aufgabe, die Hebesätze verschiedener Kommune untereinander zu vergleichen.
