Wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse falsch eingeschätzt und müssen aus dieser Fehleinschätzung jetzt lernen. Es gilt das Urteil des Landesverfassungsgerichts vollumfänglich und zügig umzusetzen.
Haushalt & Finanzen
Keine neuen Handlungsbedarfe dank vorausschauender Planung
Da die Finanzministerin vorausschauend geplant und Vorsorge dafür getroffen hat, entstehen hierdurch keine neuen Handlungsbedarfe im Haushalt für die kommenden Jahre.
Landesverfassungsgericht hat Klarheit geschaffen
Das Landesverfassungsgericht hat nun Klarheit zur Frage der Erklärung einer Notlage im Rahmen der Schuldenbremse geschaffen und erläutert, wie eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage in diesem Fall dargelegt werden muss. Außerdem hat das Landesverfassungsgericht klargestellt, dass für die Aufnahme von Notkrediten der sachliche Veranlassungszusammenhang zur Notlage ausreichend begründet werden muss.
Wir müssen weiter solide haushalten
Es ist richtig, die mit der Grundgesetzänderung zusätzlich im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung und Ertüchtigung unserer Infrastruktur zu nutzen. Trotz dieser zusätzlichen Spielräume zeigen die Eckwerte, dass wir im Land weiter solide haushalten müssen. Eine dauerhafte Reform der Schuldenbremse bleibt auf der Agenda, um große Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Zivilschutz, Hochwasserschutz, Bildung und Erhalt der Infrastruktur langfristig finanziell abzusichern.
Jetzt ist Zeit für verantwortungsbewusste und gemeinwohlorientierte Entscheidungen für eine robuste Gesellschaft
Die Schwarze Null war keine angewandte Generationengerechtigkeit. Ein solider Haushalt bringt unseren Kindern nichts, wenn die Brücken nicht auch solide sind! Und dennoch gilt es jetzt die Goldgräberstimmung auch zu dämpfen. Denn so groß die Summen der Schuldenpakete der anstehenden Merz-Regierung auch klingen, sie müssen mit Verantwortungsbewusstsein begangen werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Zinsen.
Alleinerziehende mit geringem Einkommen verdienen besondere Unterstützung
Das vorrangige Ziel sollte es sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Es ist fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist. Denn wer wenig verdient, hat auch ein niedriges, zu versteuerndes Einkommen. Schon der heutige Freibetrag bewirkt bei gering verdienenden Alleinerziehenden wenig. Der Nettoeffekt hält sich angesichts der niedrigen Grenzsteuersätze stark in Grenzen. Eine Erhöhung würde daher an den Bedarfen dieser Gruppe vorbeigehen und die erhoffte Wirkung verfehlen.
Hauptziel der Grundsteuerreform ist eine realitätsgerechte Bewertung der Grundstücke
Für mich spricht derzeit viel dafür, dass die Ziele der Grundsteuerreform erreicht wurden. Doch für ein ernsthaftes Fazit müssen wir abwarten, bis das Grundsteuergesetz und die abweichenden Gesetze von Bundesländern, die die Öffnungsklausel gezogen haben, ausgeurteilt sind und die fiskalischen Auswirkungen auf die Kommunen längerfristig betrachtet werden konnten.
Über die Verwendung der Gewinne der Investitionsbank sollte das Parlament entscheiden
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist seit vielen Jahren ein wichtiger Akteur und Partner bei der Gewährung und Abwicklung von Förderprogrammen für unser Land: Für die Wirtschaft, für Gründer*innen, für unsere Kommunen, für Wohnungsbau und -sanierung, für die Energiewende, um nur einige Themenfelder zu nennen.
Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule, keine Frage. Allerdings ist sie auf den Teil der Bevölkerung beschränkt, der sich diese Vorsorge leisten kann. Wir haben in Deutschland eine hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung: Fünf Prozent unserer Bürger*innen besitzen mit 48 Prozent fast die Hälfte des Privatvermögens. Kapitalerträge dienen also nicht allein der privaten Altersvorsorge, sondern dem Vermögensaufbau.
Dieser Haushaltsentwurf bringt Naturschutz, Küstenschutz, Klimaschutz und Energiewende voran
Die Natur hat keine Lobby – außer uns. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist kein „nice to have“ sondern auch im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankert. Schon im letzten und vorletzten Jahr habe ich an dieser Stelle davor gewarnt, der Biodiversitätskrise kein Gehör zu schenken, nur weil wir die Festplatte der Natur leise zerstören!
