Landesverfassungsgericht hat Klarheit geschaffen

Das Landesverfassungsgericht hat nun Klarheit zur Frage der Erklärung einer Notlage im Rahmen der Schuldenbremse geschaffen und erläutert, wie eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage in diesem Fall dargelegt werden muss. Außerdem hat das Landesverfassungsgericht klargestellt, dass für die Aufnahme von Notkrediten der sachliche Veranlassungszusammenhang zur Notlage ausreichend begründet werden muss.

Wir müssen weiter solide haushalten

Es ist richtig, die mit der Grundgesetzänderung zusätzlich im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung und Ertüchtigung unserer Infrastruktur zu nutzen. Trotz dieser zusätzlichen Spielräume zeigen die Eckwerte, dass wir im Land weiter solide haushalten müssen. Eine dauerhafte Reform der Schuldenbremse bleibt auf der Agenda, um große Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Zivilschutz, Hochwasserschutz, Bildung und Erhalt der Infrastruktur langfristig finanziell abzusichern.

Jetzt ist Zeit für verantwortungsbewusste und gemeinwohlorientierte Entscheidungen für eine robuste Gesellschaft

Die Schwarze Null war keine angewandte Generationengerechtigkeit. Ein solider Haushalt bringt unseren Kindern nichts, wenn die Brücken nicht auch solide sind! Und dennoch gilt es jetzt die Goldgräberstimmung auch zu dämpfen. Denn so groß die Summen der Schuldenpakete der anstehenden Merz-Regierung auch klingen, sie müssen mit Verantwortungsbewusstsein begangen werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Zinsen.

Alleinerziehende mit geringem Einkommen verdienen besondere Unterstützung

Das vorrangige Ziel sollte es sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Es ist fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist. Denn wer wenig verdient, hat auch ein niedriges, zu versteuerndes Einkommen. Schon der heutige Freibetrag bewirkt bei gering verdienenden Alleinerziehenden wenig. Der Nettoeffekt hält sich angesichts der niedrigen Grenzsteuersätze stark in Grenzen. Eine Erhöhung würde daher an den Bedarfen dieser Gruppe vorbeigehen und die erhoffte Wirkung verfehlen.

Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule, keine Frage. Allerdings ist sie auf den Teil der Bevölkerung beschränkt, der sich diese Vorsorge leisten kann.  Wir haben in Deutschland eine hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung: Fünf Prozent unserer Bürger*innen besitzen mit 48 Prozent fast die Hälfte des Privatvermögens. Kapitalerträge dienen also nicht allein der privaten Altersvorsorge, sondern dem Vermögensaufbau.

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