Die Drohnenüberflüge sollen uns als Gesellschaft testen und verunsichern, aber wir sind vorbereitet. Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland ein Drohnenabwehrkonzept erstellt und unsere Sicherheitsbehörden sind sich der Bedrohungslage bewusst. Der Landtag hat schon im Haushalt für das laufende Jahr 10 Millionen Euro für die Drohnenabwehr bereitgestellt.
Innen, Recht & Kommunales
Bürokratie ist kein Selbstzweck – Bürokratieabbau auch nicht
Bürokratie ist kein Selbstzweck. Sie ist dazu da, unser Zusammenleben zu ordnen, nachvollziehbare Regeln für alle zu schaffen und die Rechte jedes Einzelnen zu schützen. Doch mit zu viel Bürokratie verliert Verwaltung an Effizienz, Bürger*innen verlieren Zeit und Vertrauen, Unternehmen verlieren Wettbewerbschancen.
Mehr Klimaschutz in der Städtebauförderung
Ich bin dankbar für die vielen Kommunen, die sich mit guten Vorschlägen, Kritik und Lob an uns gewendet haben und dafür sorgen, dass die Richtlinie zukunftsfähig aufgestellt wird. Und ich bin überzeugt, dass wir am Ende gemeinsam mit den Kommunen gute Lösungen finden werden.
Wir brauchen gute Präventionsprogramme, um schon im Vorfeld Straftaten zu verhindern
Neben sorgfältig abgewogenen neuen Polizeibefugnissen ist es weiterhin wichtig, im Vorfeld von Straftaten anzusetzen, das heißt durch gute Präventionsprogramme, damit Menschen erst gar keine Straftaten begehen. Deswegen wollen wir als Koalition eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik vornehmen, um diese Präventionsprogramme evidenzbasiert auszubauen oder einzurichten.
Ein solches Schild ist menschenverachtend und hat keinen Platz in Flensburg
Das antisemitische Ladenschild in der Duburger Straße muss umgehend abgehängt und die Tat strafrechtlich verfolgt werden. Das ist kein Spaß, sondern bitterer Ernst. Dieser Vorfall zeigt uns, dass es offenbar keine Hemmschwelle mehr gibt, antisemitisches Gedankengut offen zur Schau zu stellen. Dass es keine Angst vor echten Konsequenzen gibt, jüdischen Menschen den Einlass zu verwehren, ist ein Problem, das wir dringend angehen müssen.
Nationale Minderheiten und Volksgruppen anerkennen
Mit der Aufnahme eines neuen Absatzes 4 in Artikel 3 des Grundgesetzes würde sich Deutschland verbindlich zum Schutz der Identität seiner autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verpflichten. Das Land Schleswig-Holstein und wir Grüne unterstützen diese Anpassung des Grundgesetzes schon lange und sind zuversichtlich, dass der Bundesrat dies auch so sieht.
Wer möchte sich jetzt noch für das Bundesverfassungsgericht aufstellen lassen?
Der Verzicht auf ihre Kandidatur ist das bittere Ergebnis einer grundlosen Kampagne gegen eine Jura-Professorin und des faktisch gemeinsamen Vorgehens konservativer Kräfte mit rechtsextremen Kreisen. Es ist nicht nur die Unzuverlässigkeit der CDU-Bundestagsfraktion und das Handeln gegen die in der schwarz-roten Koalition getroffene Absprache, die hier zu beklagen ist. Die CDU beschädigt damit die Justiz.
Wir stärken die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle
Das neue Gesetz führt den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in die Moderne. Besonders wichtig ist uns, dass wir die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle stärken, denn die Arbeit des Verfassungsschutzes findet naturgemäß im Verborgenen statt, was eine enge Kontrolle notwendig macht.
Wer hilft, verdient Schutz!
Unsere Feuerwehren im Land leisten Herausragendes. Sie sind bei Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Unfällen, aber auch bei Rettungsaktionen von Haustieren und vielen anderen Notfällen immer an Ort und Stelle, um zu helfen. Dafür gebührt ihnen unser aller Respekt und unser großer Dank.
Menschen in Ausbildung und Arbeit brauchen Bleibesicherheit
Im Aufenthaltsgesetz steht, die Ausbildungsduldung ist zu erteilen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Es ist in den meisten Fällen also eine Anspruchsduldung. Der behördliche Ermessensspielraum geht in diesen Fällen gen null. Es darf nicht so weit kommen, dass nach Monaten Wartezeit erst über Untätigkeitsklagen Akteneinsicht erstritten werden muss, Menschen berufliche Perspektiven verlieren, für die sie hart gearbeitet haben und Unternehmen wertvolle Fach- und Arbeitskräfte, auf die sie gebaut haben.
