Bildung für nachhaltige Entwicklung wird greifbar gemacht

Das Ziel ist: Bildung für nachhaltige Entwicklung greifbar zu machen durch ein Zusammenwirken von Betrieben rund um Nahrungsmittel. Von der Urproduktion über Verarbeitung bis zur Vermarktung und den Schulen. Ziel ist auch ein besseres Verständnis für das eigene Handeln und für die daraus resultierenden Folgen.

Planung beschleunigen, aber nicht auf Kosten der Umwelt

Trotz aller Notwendigkeit und allem Einverständnis, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, muss eine Sache unmissverständlich klar sein: Die Beschleunigung darf nicht auf Kosten der Umwelt gehen! Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen darf die bestehende Gesetzgebung zum Naturschutz aushöhlen.

Wir brauchen das im Landesnaturschutzgesetz verankerte Vorkaufsrecht mehr denn je

Wir können eine so große Aufgabe wie den Erhalt unserer Artenvielfalt nicht komplett in die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen legen. Wir brauchen dafür auch zusammenhängende Biotopverbünde, in denen Arten Rückzugsräume finden, in denen sie durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden können. Um solche zusammenhängenden Flächen für den Naturschutz zu schaffen, ist das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht ein wichtiges und schonend eingesetztes Instrument.

Eine Pestizidreduktion wäre ein wichtiges Signal gewesen

Die Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) wäre ein wichtiges Signal gewesen, um der Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie der EU einen Schritt näher zu kommen. Diese gibt unter anderem das Ziel aus, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Gerade in sensiblen Gebieten sollte der Einsatz dieser Pflanzengifte reduziert werden.

Reparatur statt Neuanschaffung

Die Entscheidung des Parlaments zeigt, wie grüne Politik gegen die Wegwerfmentalität und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sowie die Stärkung von Verbraucher*innenrechten wirkt. Ohne eine starke EU wären solche Erfolge nicht zu erzielen.

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