Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist pragmatisch ausgestaltet 

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz setzt gleich mehrere Gesetze des Bundes über weite Strecken so um, dass der geringste, rechtlich mögliche Aufwand an Bürokratie entsteht. Bei der Wärmeplanung haben wir zudem eine Vielzahl von Ausnahmen für kleinere Kommunen neu eingeführt und den Planungsaufwand minimiert. Wir haben außerdem großen Gestaltungsspielraum für die Kommunen geschaffen, die sich für die Planung zusammenschließen oder die Wärmeplanung auf die Ebene des Amtes oder des Kreises übertragen können. Die kommunalen Landesverbände loben diese pragmatische Ausgestaltung des Gesetzes ausdrücklich.

AVB Fernwärmeverordnung: Wärme muss bezahlbar sein

Die Reform der AVB Fernwärmeverordnung ist dringend nötig. Wärmenetze sind natürliche Monopole und müssen gut reguliert werden. Es gibt zwar nur wenige schwarze Schafe, die diese Situation ausnutzen, aber es gibt sie. In Schleswig-Holstein gehen wir deshalb voran und richten mit der laufenden Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ein Preisportal ein, in dem die Betreiber*innen transparent ihre Preise melden müssen.

Wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren

Reisende Gastronom*innen müssen in Schleswig-Holstein für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beschließen. Das wollen wir ändern. Andere Bundesländer, wie das Schwarz-Grüne NRW, gehen bereits mit gutem Beispiel voran. Das Anliegen ist richtig und wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren.

Schleswig-Holstein braucht starke Werften

Es ist eine Sauerei, dass Windhorst die Beschäftigten ohne Gehalt in die Weihnachtszeit gehen lässt! Durch das nun anstehende Insolvenzverfahren wird mehr Licht in die Windhorst-Geschäfte kommen. Als Land werden wir weiterhin konstruktiv daran mitwirken, einen neuen Investor für die Werften zu finden. Schleswig-Holstein braucht starke Werften!

Stabilität und Professionalität für Schleswig-Holstein

Hinter uns liegen zweieinhalb harte, aber auch sehr erfolgreiche Jahre! Nehmen wir den Umwelt- und Naturschutz: Der Aktionsplan Ostseeschutz stellt nicht nur 12,5 Prozent unserer Ostsee unter strengen Schutz, sondern ist damit auch die größte Ostseeschutzmaßnahme Schleswig-Holsteins aller Zeiten. Und auch an Land passiert einiges: Stück für Stück setzen wir die Biodiversitätsstrategie um haben sie auch finanziell deutlich gestärkt.

Ein wichtiger Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Wir können erneut 400 Millionen Euro in die soziale Wohnraumförderung investieren. Das ist eine gute Nachricht, gerade in Zeiten knapper Kassen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist hoch und die anhaltende Nachfrage nach Fördermitteln zeigt, wie wichtig dieser Impuls nach wie vor ist. Der Markt bleibt schwierig für die gesamte Baubranche.

Stabiles und schnelles Internet verhindert Streit in der Familie

Stabiles und schnelles Internet verhindert Streit in der Familie. Einige von uns erinnern sich nur noch daran, in wenigen Regionen in Schleswig-Holstein ist es immer noch Realität: wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig das Internet nutzen wollen, kann es schwierig werden.

Die Werften FSG und Nobiskrug gehören zur Region

Die Werften FSG und Nobiskrug in Flensburg und Rendsburg gehören zur Region! Die Hängepartie für die Beschäftigten ging schon viel zu lange. Es ist eine Sauerei, wenn Löhne nicht gezahlt werden. Deswegen ist klar: Windhorst wird seiner Verantwortung als Unternehmer nicht gerecht. Es ist gut, dass die Landesregierung früh klare Worte gefunden hat und nach alternativen Investoren aktiv gesucht wurde und wird. Sobald es zu einem Wechsel kommt, werden wir auch darüber sprechen, wie das Land unterstützen kann.

Kleinere Anpassungen im Vergaberecht

Wir nehmen kleinere Anpassungen an geltendes EU-Recht vor. So werden insbesondere kleinere Unternehmen entlastet, die ansonsten in einer schwer zu erfüllenden Bürokratie gebunden wären. So kann eine Überforderung folgen, die schließlich zu Fehlern führt. Diese Fehler können dazu führen, dass Rückforderungen fällig oder EU-Förderungen an Schleswig-Holstein reduziert werden. Das ergibt alles keinen Sinn.

Alle müssen jetzt für die Energiewende zusammenarbeiten

Alle demokratischen Bundestagsfraktionen stehen in der Verantwortung, die noch offenen Gesetzesverfahren zur Sicherung einer grünen Energieversorgung gemeinsam abzuschließen und dieses so schnell wie möglich, so wie es die Energieminister*innen im „Brunsbütteler Beschluss“ fordern. Energiewende und Klimaschutz gehen uns alle an. Sie dürfen nicht Spielball parteipolitischen Taktierens werden. Das zeigt das Votum der Energieminister*innenkonferenz klar und deutlich.

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