Wir nehmen kleinere Anpassungen an geltendes EU-Recht vor. So werden insbesondere kleinere Unternehmen entlastet, die ansonsten in einer schwer zu erfüllenden Bürokratie gebunden wären. So kann eine Überforderung folgen, die schließlich zu Fehlern führt. Diese Fehler können dazu führen, dass Rückforderungen fällig oder EU-Förderungen an Schleswig-Holstein reduziert werden. Das ergibt alles keinen Sinn.
