Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden

Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden, nicht physisch und nicht psychisch, nicht verbal und nicht strukturell. Im Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein gibt es bereits eine Vorschrift zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und ich halte es für sehr konsequent und sinnvoll den Anwendungsbereich auf häusliche Gewalt und Stalking auszuweiten. Denn trotz vieler Gegenmaßnahmen nimmt Gewalt an Frauen weiter zu.

Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus bekämpfen

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass wir unseren Fokus weiterhin auf Präventionsmaßnahmen setzen, aber gleichzeitig niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene ausbauen müssen. Gemeinsam müssen wir Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft bekämpfen, das ist unsere demokratische Pflicht!

Der Weg für Reerdigungen in Schleswig-Holstein ist frei

Wir freuen uns, dass in Schleswig-Holstein nun der Weg frei gemacht wurde, um die Bestattung in einem Alvarium zu ermöglichen. Diese Bestattung, die auch Reerdigung genannt wird, stellt eine weitere Alternative zur reinen Erdbestattung oder zur Verbrennung dar. Es ist gut, wenn Menschen die Wahl haben, wie sie nach dem Tod gebettet werden möchten.

Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken

Nach dem Abschlussbericht der Kommission ist die derzeitige Regelung im Paragraph 218a Strafgesetzbuch mit einer grundsätzlichen Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nicht haltbar. Es wird dem Bundesgesetzgeber empfohlen, hier entsprechend nachzubessern, und den Schwangerschaftsabbruch rechtssicher und straflos zu stellen. Nur so kann das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen realisiert werden.

Von Anfang an digital denken

Digitale Kompetenzen müssen besser in der Breite vermittelt werden, um den Vorrang der Digitalität in der Verwaltung auch auf beiden Seiten umzusetzen. Immerhin nutzen 43 Prozent der Befragten ChatGPT als Informationsquelle und Suchmaschine. Wenn ich diese allerdings fragen würde, wer hier regiert, wäre das ein Wurf zurück in die Vergangenheit zu Jamaika.

Bedrohungen gegen Kommunalpolitiker*innen sind inakzeptabel

Fraktionssitzungen unter Polizeischutz, Androhungen von Gewalt oder gar Morddrohungen sind vollkommen inakzeptabel. Auch wenn hiervon vielfach Grüne Kommunalpolitiker*innen betroffen sind, trifft es eben auch andere Parteien oder wie in Berkenthin Wählergemeinschaften. Hier ist Solidarität gefordert.

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