Es um die Ermöglichung personalloser Kleinstsupermärkte. Diese sollen künftig bis zu einer Verkaufsfläche von 350 Quadratmetern betrieben werden können, bei Markttreffs bis zu 400 Quadratmetern. Voraussetzung ist, dass sich diese Angebote in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner*innen befinden.
