Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz setzt gleich mehrere Gesetze des Bundes über weite Strecken so um, dass der geringste, rechtlich mögliche Aufwand an Bürokratie entsteht. Bei der Wärmeplanung haben wir zudem eine Vielzahl von Ausnahmen für kleinere Kommunen neu eingeführt und den Planungsaufwand minimiert. Wir haben außerdem großen Gestaltungsspielraum für die Kommunen geschaffen, die sich für die Planung zusammenschließen oder die Wärmeplanung auf die Ebene des Amtes oder des Kreises übertragen können. Die kommunalen Landesverbände loben diese pragmatische Ausgestaltung des Gesetzes ausdrücklich.