iele Menschen, die soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik studieren, haben vorher eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in gemacht oder bereits länger im sozialen Bereich gearbeitet. Kindheitspädagog*innen können bereits jetzt mit einer Erzieher*innen-Ausbildung auf das gesamte Anerkennungsjahr verzichten, Sozialarbeiter*innen haben hingegen keine Anrechnungsmöglichkeit. Und das, obwohl am Ende beide Studiengänge formal denselben Abschluss erzielen.