Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassgesetz schaffen wir eine überfällige Abhilfe für Notfallsanitäter*innen. Die Rechtsunsicherheit bei der Gabe von Schmerzmitteln wird damit aufgelöst. So wird es Notfallsanitäter*innen bundesweit ermöglicht, Opiate im Rahmen standardisierter ärztlicher Vorgaben in besonders schweren Fällen zu verabreichen.
