Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden

Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden, nicht physisch und nicht psychisch, nicht verbal und nicht strukturell. Im Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein gibt es bereits eine Vorschrift zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und ich halte es für sehr konsequent und sinnvoll den Anwendungsbereich auf häusliche Gewalt und Stalking auszuweiten. Denn trotz vieler Gegenmaßnahmen nimmt Gewalt an Frauen weiter zu.

Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken

Nach dem Abschlussbericht der Kommission ist die derzeitige Regelung im Paragraph 218a Strafgesetzbuch mit einer grundsätzlichen Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nicht haltbar. Es wird dem Bundesgesetzgeber empfohlen, hier entsprechend nachzubessern, und den Schwangerschaftsabbruch rechtssicher und straflos zu stellen. Nur so kann das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen realisiert werden.

Jeder Fall von Kinder- und Jugendgewalt ist dramatisch

Die Ergebnisse der Anhörung sind eindeutig. Wir brauchen mehr und verbesserte Prävention an unseren Schulen. Dabei muss der verbesserte Stellenwert von sozialem Lernen steigen und mehr Sensibilisierung von Lehrkräften stattfinden. Dies haben uns insbesondere die Vertreter*innen der Schüler*innenvertretung eindrücklich mit auf den Weg gegeben. Präventionskonzepte dürfen nicht einfach in der Schublade bleiben, sondern müssen aktiv an einer Schule erlebbar sein.

Kinderarmut ist nicht hinnehmbar

Mit der heutigen Vorstellung des ersten Berichts zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein werden gleich zwei Ziele unseres Koalitionsvertrages in Angriff genommen – ein erster Schritt in der Weiterentwicklung der Sozialberichterstattung und die Umsetzung der Kinderarmutskonferenz. Das ist gut, zeigt aber gleichzeitig auch den Handlungsbedarf, der auf uns zukommt.

Konkrete Lösungen gegen Kinder- und Jugendgewalt entwickeln

Jeder Fall von Kinder- und Jugendgewalt ist bestürzend. Es ist wichtig, abseits der jeweiligen Fälle, die Entwicklung von Kinder- und Jugendgewalt in Schleswig-Holstein sachlich nachzuvollziehen, Ursachen und Einflussfaktoren zu ermitteln und Ansatzpunkte für konkrete Lösungen zu entwickeln.

Jedes Kind hat das Recht auf eine hochwertige Bildung

Inklusion ist mehr als ein politischer Kampfbegriff. Inklusion ist ein grundlegendes Menschenrecht. Jedes Kind, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, hat das Recht auf eine hochwertige Bildung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Recht für jedes Kind in Schleswig-Holstein Realität wird.

Elementar für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Möglichkeit, arbeiten zu können

Fragt man Menschen, wie sie an einen Job gekommen sind, ist die Geschichte allzu häufig dieselbe: Langwierige Beharrlichkeit und Durchhaltevermögen, immer wieder Absagen zu erhalten und trotzdem weiterzumachen. Das darf nicht die Normalität sein! Gerade vor dem Hintergrund, dass arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung durchschnittlich höher qualifiziert sind als nicht schwerbehinderte Arbeitssuchende, ist es bezeichnend, dass sie trotzdem seltener einen Job finden.

Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt zu leben

Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt zu leben. Jede Frau hat dieses Recht. Es ist der gemeinsamen Anstrengung aller politischen Kräfte in unserem Haus zu verdanken, dass das Thema längst nicht mehr als Privatsache abgetan wird. Gewalt ist keine Privatsache! Gewalt an Frauen hat strukturelle Ursachen und letzten Endes patriarchale Gründe. Gewalt an Frauen ist auch eine Frage der Inneren Sicherheit.

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