Aktenvorlagebegehren: Der Sachverhalt ist de facto geklärt

Zur Zustimmung in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses zum Aktenvorlagebegehren sagt die familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:

Wir haben diesem Aktenvorlageverfahren heute zwar zugestimmt, erkennen aber den Aufklärungsbedarf der Opposition nicht. Es ist in Schleswig-Holstein Teil der parlamentarischen Kultur, auch als Koalition solchen Belangen der Opposition zuzustimmen.

Politik ist deutlich komplexer als das, was die SPD hier heute vorgelegt hat

In Vorbereitung dieser Rede habe ich mich gefragt, wie ich mich dem vorliegenden Antrag der SPD am sinnvollsten nähere. Ich bin ein Freund von einer konstruktiven politischen Kultur und der koalitionsübergreifenden Zusammenarbeit. Ob dieser Antrag diesen Geist atmet, ist meiner Auffassung nach allerdings mehr als fraglich.

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache

Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden, nicht physisch und nicht psychisch, nicht verbal und nicht strukturell. Von diesem Ziel sind wir leider immer noch meilenweit entfernt. Die bestürzenden Fälle von Femiziden in Schleswig-Holstein sind leider nur die fürchterliche Spitze eines gewaltigen Eisberges. Deshalb ist es so wichtig, die Perspektive zu ändern.

Diskriminierung ist inakzeptabel

Wir haben das große Glück mit unserer Bürgerbeauftragten bereits eine engagierte Antidiskriminierungsstelle in unserem Land zu haben, die auch Fällen nachgeht, die nicht unter den direkten Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fallen.

Waldorfschule Itzehoe: Die Schule muss sich von frauenfeindlichen und homophoben Vorgängen distanzieren

Wir sind schockiert über die Berichte zum frauenfeindlichen und homophoben Verhalten an einer Waldorfschule in Itzehoe. Bei dem Michaeli-Fest wird ein Drache verbrannt, welcher als „Sinnbild des Bösen“ steht. Dieser Drache war mit Barbie-Hut und dem Trikot des als Pride- und Queer-freundlichen Fußballclubs InterMiami dekoriert. Auf dem Trikot stand #Gaydidas. In unserer Gesellschaft ist kein Platz für frauenfeindliches, homophobes oder queerfeindliches Verhalten.

Alleinerziehende müssen gestärkt und Regeln vereinfacht werden

Taschengeld gehört zu den „alltäglichen Dingen“, die der Elternteil allein entscheiden darf, bei dem das Kind überwiegend lebt. Aber eine Kontoeröffnung fällt unter „Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung“ und kann nur mit Unterschrift beider Elternteile eröffnet werden. Das passt nicht wirklich zusammen.

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