Frauen benötigen aufgrund ihrer Regelblutungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen Tampons, Binden oder Periodenunterwäsche. Außerdem Eisentabletten und oft auch Schmerztabletten, um irgendwie durch den Tag zu kommen. Dies ist ein regelhafter und dauerhafter Bedarf und sollte deshalb auch entsprechend berücksichtigt werden. Selbst wenn ich nur das Nötigste zusammenrechne und keine ökologisch nachhaltigen Produkte nehme, komme ich mit Tampons, Binden, Eisen- und Schmerztabletten auf einen Finanzbedarf von ungefähr zehn Euro pro Monat.
Soziales, Integration & Gleichstellung
Im schulischen Umgang mit transgeschlechtlichen Schüler*innen fehlen klare Standards
Da es einige Zeit dauern wird, bis die KMK-Handlungsempfehlungen vorliegen werden, habe ich das Ministerium gebeten, die Schulen bereits jetzt über das weitere Verfahren zum Umgang mit transgeschlechtlichen Schüler*innen zu informieren. Das Ministerium hat zugesagt, dieser Bitte nachzukommen.
Der Tätigkeitsbericht der Bürger*innenbeauftragten ist kein Arbeitsbeleg, sondern ein Handlungsauftrag
Gesetze sind für Menschen gemacht. Sie müssen verständlich und handhabbar und auf eine handhabbare Anwendung ausgerichtet sein. Verstehen wir den Bericht also nicht als Arbeitsbeleg, sondern als Handlungsauftrag und sorgen dafür, dass Menschen in Schleswig-Holstein schneller und unkomplizierter die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Eine schnelle, pragmatische und bürger*innennahe Verwaltung ist Zeichen für einen handlungsfähigen Staat und auch wirksames Mittel gegen Politikverdruss.
Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule, keine Frage. Allerdings ist sie auf den Teil der Bevölkerung beschränkt, der sich diese Vorsorge leisten kann. Wir haben in Deutschland eine hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung: Fünf Prozent unserer Bürger*innen besitzen mit 48 Prozent fast die Hälfte des Privatvermögens. Kapitalerträge dienen also nicht allein der privaten Altersvorsorge, sondern dem Vermögensaufbau.
Zentralisierung bei der Rückkehr von Straftäter*innen
Lasst uns unseren Kurs als Schleswig-Holsteiner*innen halten und weiter lösungsorientiert und gemäßigt über Probleme und über konkrete Verbesserungsvorschläge sprechen, wie zum Beispiel über den Änderungsentwurf des Landesaufnahmegesetzes, um den es heute gehen soll.
3,5 Millionen Euro für den Schutz von Frauen und Kindern
Wir stärken die Arbeitsmarktintegration, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Kompetenzfeststellung in den Erstaufnahmeeinrichtungen mit 4,7 Millionen Euro. Das Integrationspaket wird von Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftsministerium gemeinsam umgesetzt. Und wir zeigen damit, in Schleswig-Holstein stehen wir Zuwanderung weiterhin offen und positiv gegenüber.
Wir setzen Schwerpunkte bei der Sicherheit und dem Schutz von Kindern und Frauen vor Gewalt
Mit unseren Haushaltsanträgen setzen wir zusätzlich eigene Schwerpunkte für das Jahr 2025. Für uns Grüne steht dabei in diesem Jahr der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt besonders im Fokus. Auch in Zeiten klammer Kassen hat dies höchste Priorität.
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch trifft niemand leichtfertig
Auch wenn unsere Grüne Haltung zu dem Thema völlig klar ist, für die Legalisierung und für mehr Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person, finde ich es auch wichtig zu sehen, dass diese Frage sensibel ist. Und weil sie so sensibel ist, auch zu respektieren, dass man in der Abwägung auch zu einer anderen politischen Position kommen kann. Das finde ich wichtig. Genauso wichtig finde ich, die persönliche Entscheidung einer Frau nicht zu bewerten.
Das Landesblindengeld wird erhöht
Natürlich möchten die blinden Menschen in Schleswig-Holstein nicht weniger gut unterstützt werden als Blinde in anderen Bundesländern. Und ja, die UN-Behindertenrechtskonvention, die wir gerade gefeiert haben, gebietet uns Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen und Menschen mit Behinderungen die dafür erforderliche Unterstützung zu gewähren. Und diesem Ziel dienen natürlich die Nachteilsausgleiche für blinde, seebehinderte, gehörlose, schwerhörige Menschen und andere.
Häusliche Gewalt dürfen wir als Gesellschaft nicht zulassen
Für Schleswig-Holstein führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form einer Fußfessel mit Blick auf die Fälle des landesweiten Hochrisikomanagements ein. Wir haben uns dabei entschieden, nicht auf Gewaltschutzanordnungen abzuheben, sondern zielen zentral auf die konkretisierte Gefahr eines Angriffs mit einer erheblichen Intensität oder Auswirkung ab. Diese Gefahr ist die zentrale Voraussetzung für die Anwendung der Fußfessel und die Anwendbarkeit in der Praxis ist ein wichtiger Punkt, denn andere Bundesländer haben dafür bereits Regeln, aber sehr wenige Anwendungsfälle.
