Aus gutem Grund ist auf gefrorenem Boden laut Düngeverordnung eine Gülleausbringung nicht zulässig, da die Gefahr des Nährstoffeintrags in Gewässer besteht und dies den Zielen des Gewässerschutzes entgegensteht. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Interpretation der Düngeverordnung, wie sie die Ministerin jetzt geliefert hat, mit EU-Recht vereinbar ist. Dadurch wird in Zeiten bereits rechtsunsicherer Abgrenzung der roten Gebiete zusätzlich Rechtsunsicherheit geschaffen und der Landwirtschaft damit einen Bärendienst erwiesen.
