Waldorfschule Itzehoe: Die Schule muss sich von frauenfeindlichen und homophoben Vorgängen distanzieren

Wir sind schockiert über die Berichte zum frauenfeindlichen und homophoben Verhalten an einer Waldorfschule in Itzehoe. Bei dem Michaeli-Fest wird ein Drache verbrannt, welcher als „Sinnbild des Bösen“ steht. Dieser Drache war mit Barbie-Hut und dem Trikot des als Pride- und Queer-freundlichen Fußballclubs InterMiami dekoriert. Auf dem Trikot stand #Gaydidas. In unserer Gesellschaft ist kein Platz für frauenfeindliches, homophobes oder queerfeindliches Verhalten.

Das Lehramt wird wieder attraktiver

Lehrkräftemangel ist die maßgebliche Herausforderung im Bildungsbereich in den nächsten Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten. Deswegen wäre es auch fahrlässig nur drei Maßnahmenpakete zu machen.

Kosten, die G9 für die Kommunen verursacht, werden ausgeglichen

Als 2007 von CDU und SPD die Einführung von G8 beschlossen wurde war ich 14 Jahre alt, Schüler an der Fortuna Realschule in Glückstadt und mich betraf die Einführung nicht. Wenn es 2026 wieder den 13. Jahrgang an Gymnasien geben wird, werde ich 33 Jahre alt sein. Das sind 19 Jahre, die es gedauert hat, ein System einmal auf den Kopf zu stellen, um es dann wieder richtig hinzustellen.

Lernen durch Begreifen möglich machen

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass schon in jungen Jahren das Wissen entsteht, welche Auswirkung, welche Verantwortung schon beim Einkauf besteht, für unsere Umwelt, für Biodiversität, für die Auswirkung auf das Klima und auf die eigene Ernährungsgrundlage. Um ein besseres Verständnis von Nachhaltigkeitsaspekten in Landwirtschaft und Ernährung geht es inhaltlich bei diesem Konzept, aber der Schwerpunt der Umsetzung liegt bei den Schulen.

Wir geben den Gemeinden mehr Flexibilität

Kleine Wohnungen bis 50 qm sollen künftig nur noch als eine halbe Wohneinheit angerechnet werden. Denn so wird der Wohnungsausbau und somit die Innenverdichtung auch im ländlichen Raum attraktiver.

Alleinerziehende müssen gestärkt und Regeln vereinfacht werden

Taschengeld gehört zu den „alltäglichen Dingen“, die der Elternteil allein entscheiden darf, bei dem das Kind überwiegend lebt. Aber eine Kontoeröffnung fällt unter „Angelegenheiten mit erheblicher Bedeutung“ und kann nur mit Unterschrift beider Elternteile eröffnet werden. Das passt nicht wirklich zusammen.

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