Egal wie stark diese Fälle derzeit medial und öffentlich wahrgenommen werden, schwere Straftaten abgelehnter Asylbewerber*innen sind Einzelfälle und müssen auch als solche behandelt werden. Und auch die allermeisten Menschen mit einer psychischen Erkrankung begehen keine Gewalttaten. In beiden Fällen darf deshalb nicht verallgemeinert werden. Auch hier brauchen wir Politik mit Augenmaß.
