Ab sofort ist es vorgesehen, dass Gremien hybride Sitzungen einführen können, wenn sie einen Mehrheitsbeschluss dazu fassen und ihre Hauptsatzung ändern. Dazu braucht es also eine einfache Mehrheit im jeweiligen Gremium. Ab 2027 soll es diese Mehrheit nicht mehr brauchen, wenn ein einzelnes Mitglied oder mehrere Mitglieder digital teilnehmen möchten.
