Wir begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichtes! Die Anhebung der Fraktionsgröße von zwei auf drei Personen soll die Arbeitsfähigkeit in den kommunalen Parlamenten verbessern. Mir sind nach der Einführung der neuen Regelung, die auch in Teilen unserer kommunalen Ebene skeptisch gesehen wurde, keine negativen Auswirkungen berichtet worden, eher im Gegenteil.