Eigentlich folgt das Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarfs einer einfachen Logik. Wer eine Wohnung vermietet, sie dann aber für sich selbst oder seine Familie benötigt, kann eine Kündigung aussprechen. Die Mieter*innenseite erhält dann eine angemessene Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, abhängig von der bisherigen Mietdauer. Doch immer mehr Menschen, die zur Miete wohnen, machen mittlerweile Bekanntschaft mit den Schwachstellen dieser Regelung.
