Es ist absehbar gewesen, dass die bisher geltende 3H-5H-Regelung in Zukunft angepasst werden muss. Sie war eine Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen, die dem technischen Fortschritt nicht standhält. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung einer intensiven Prüfung zu unterziehen und bei Änderungen auch neue Vorgaben des Bundes zu nutzen. Das hat die Landesregierung getan.
