Die vorgeschlagene Anpassung des Ladenöffnungszeitengesetzes stärkt den ländlichen Raum und wahrt zugleich die Rechte der Arbeitnehmer*innen auf Erholung an Sonn- und Feiertagen. Durch den Strukturwandel schließen vermehrt kleine Dorfläden und die Menschen müssen in den nächstgrößeren Ort fahren. Mit der Möglichkeit, in kleinen Orten kleine automatisierte Supermärkte und Hofläden auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, machen wir diese Angebote für die Betreibenden wirtschaftlicher und stärken so die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort.
