AVB Fernwärmeverordnung: Wärme muss bezahlbar sein 17. Dezember 202417. Dezember 2024 Die Reform der AVB Fernwärmeverordnung ist dringend nötig. Wärmenetze sind natürliche Monopole und müssen gut reguliert werden. Es gibt zwar nur wenige schwarze Schafe, die diese Situation ausnutzen, aber es gibt sie. In Schleswig-Holstein gehen wir deshalb voran und richten mit der laufenden Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ein Preisportal ein, in dem die Betreiber*innen transparent ihre Preise melden müssen.
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch trifft niemand leichtfertig 13. Dezember 202413. Dezember 2024 Auch wenn unsere Grüne Haltung zu dem Thema völlig klar ist, für die Legalisierung und für mehr Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person, finde ich es auch wichtig zu sehen, dass diese Frage sensibel ist. Und weil sie so sensibel ist, auch zu respektieren, dass man in der Abwägung auch zu einer anderen politischen Position kommen kann. Das finde ich wichtig. Genauso wichtig finde ich, die persönliche Entscheidung einer Frau nicht zu bewerten.
Wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren 13. Dezember 2024 Reisende Gastronom*innen müssen in Schleswig-Holstein für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beschließen. Das wollen wir ändern. Andere Bundesländer, wie das Schwarz-Grüne NRW, gehen bereits mit gutem Beispiel voran. Das Anliegen ist richtig und wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren.
Die Task Force Geldwäsche kommt 13. Dezember 2024 Sämtliche Stellen bei der neuen Ermittlungseinheit sind für Schleswig-Holstein gut angelegtes Geld. Denn deren Arbeit macht sich für das Land direkt bezahlt und spielt ein Vielfaches der gezahlten Bezüge wieder ein. Dabei muss man im Hinterkopf haben, dass die Vermögenswerte, die durch die Ermittlungseinheit im Strafverfahren eingezogen werden, direkt der Landeskasse zugutekommen.
Das Landesblindengeld wird erhöht 13. Dezember 2024 Natürlich möchten die blinden Menschen in Schleswig-Holstein nicht weniger gut unterstützt werden als Blinde in anderen Bundesländern. Und ja, die UN-Behindertenrechtskonvention, die wir gerade gefeiert haben, gebietet uns Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen und Menschen mit Behinderungen die dafür erforderliche Unterstützung zu gewähren. Und diesem Ziel dienen natürlich die Nachteilsausgleiche für blinde, seebehinderte, gehörlose, schwerhörige Menschen und andere.
Diese Reform ist nicht perfekt, aber sie ist allemal besser als keine Reform 12. Dezember 2024 Den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein geht es nicht gut. Viele schreiben rote Zahlen, einige Kliniken müssen Insolvenz anmelden. Kommunale Häuser werden an private Investoren verkauft. Angebote werden eingeschränkt, gerade in der Geburtshilfe. Betten und Abteilungen können vorübergehend nicht betrieben werden, weil zu wenig Personal da ist. Wir haben in Deutschland im stationären Bereich einen Mangel an Personal und zu wenig Geld im System. Gleichzeitig leisten wir uns viele Kliniken und viele Betten, die nicht immer ausgelastet sind.
Das Maßnahmenpaket Pflege ist ein riesengroßer Erfolg 12. Dezember 2024 Pflege geht uns alle an. Jeder und jede hat im Laufe ihres Lebens mit Pflege zu tun: als Angehörige*r einer pflegebedürftigen Person, vielleicht sogar als Tochter oder Partner*in die pflegt, wenn wir selbst Unterstützung benötigen, oder auch im beruflichen Umfeld, beispielsweise als Pflegekraft. In Schleswig-Holstein werden zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die meisten davon ohne professionellen Pflegedienst. Das bedeutet, der größte Pflegedienst im Land sind die pflegenden Angehörigen!
Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen und für die Natur 12. Dezember 2024 Die Systeme, die in der Natur vorkommen, sind durch eine hohe Diversität gekennzeichnet und funktionieren in einem Kreislauf. Greifen wir Menschen in diese Systeme ein, wird aus dem Kreislauf schnell ein Förderband – das ist der Unterschied! Natürliche Systeme sind auf Dauer angelegt, menschliche auf den Moment. Natürliche Systeme leben von der Vielfalt und können Schocks abfedern – und genau das macht sie resilient und in ihrer Ganzheit effizient!
Unser Bestattungsgesetz eröffnet viele Möglichkeiten 12. Dezember 2024 Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur. Der Weg im Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht vorgegeben. Er ist nicht die einzige Möglichkeit, sondern eine unter mehreren. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See. Mit oder ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Und dann gibt es ja in Schleswig-Holstein noch die Möglichkeit der Reerdigung. Eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zu Erde zerfällt, also kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird dieser Vielfalt gerecht und eröffnet viele Möglichkeiten.
Wir wollen lebendige Dorfkerne und gutes Leben auf dem Land 12. Dezember 202412. Dezember 2024 Im Oktober 2023 hatten wir die Landesregierung gebeten, den im Landesentwicklungsplan geregelten wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu überarbeiten. Die vorliegende Verordnung setzt dies nunmehr um.