Mehr Wohnraum auf gleicher Fläche ermöglichen

Wohnen ist verständlicherweise ein emotionales Thema: Zuhause bedeutet Nachbarschaft, Sicherheit, Unabhängigkeit und vieles mehr. Menschen empfinden solche Debatten deshalb schnell als Eingriff in ihre persönliche Lebensführung. Aus diesem Grund müssen wir vorsichtig sein, nicht zu suggerieren, zur Lösung des Wohnungsproblems müssten ältere Eigentümer*innen Wohnraum abgeben.

Wir brauchen einen echten Nachteilsausgleich

Leben mit Behinderung kann in vielen Situationen ein Nachteil sein. Eine Herausforderung ist es immer. Und das trotz aller Bemühungen um Teilhabe in unserem Land. Ein Leben mit Behinderung bringt Nachteile, und das, ohne dass man sich das so ausgesucht hat. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf Teilhabe auch einen Nachteilsausgleich verdienen.

Entlastung für Menschen mit wenig Einkommen ist nötig

Aus meiner Sicht liegt der wirksamere Hebel aktuell bei den Energiepreisen. Die Bundesregierung redet viel über Entlastung, aber bei der Stromsteuer beschränkt sie sich weiterhin auf Betriebe mit hohem Energieverbrauch. Wir fordern: Die Stromsteuer muss runter für alle. Für private Haushalte, für kleine und mittlere Unternehmen, für Handwerksbetriebe und für soziale Einrichtungen.

Bürokratieabbau darf Transparenz, Fairness und Schutzstandards nicht gefährden

Wer schon einmal mit Fördermittelabrechnungen, Nachweispflichten, Formularen, doppelten Abfragen oder analogen Verfahren zu tun hatte, weiß: Da gibt es viel zu tun. Manches ist überholt, manches ist doppelt, manches ist komplizierter, als es sein müsste. Bürokratieabbau ist keine Nebensache. Er entscheidet mit darüber, ob Menschen Lust haben zu gründen, ob Handwerksbetriebe Zeit für ihre Kund*innen haben, ob soziale Träger sich um Menschen kümmern können und ob Kommunen handlungsfähig bleiben. Deshalb müssen wir Bürokratieabbau seriös betreiben und genau daran scheitert dieser Antrag.

Das Land kann nicht die Aufgaben der Kommunen übernehmen

Eine Stadtentwicklung, die Angsträume und Problembereiche vermeidet, ist absolut wünschenswert, aber letztlich die Aufgabe der Städte und Gemeinden. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt es bereits. Durch das Wohnraumschutzgesetz, das wir in dieser Legislaturperiode eingeführt haben, können Kommunen auch jetzt schon Zweckentfremdungssatzungen erlassen. Und wenn es um den Umgang mit Schrottimmobilien geht, haben Kommunen ebenfalls schon heute Instrumente in der Hand.

Ohne Fische gibt es keine Zukunft der Fischerei

Eine Grundlage, geschweige denn eine Zukunft für die Fischerei kann es nicht geben ohne Fische, das liegt auf der Hand. Wenn wir den Fortbestand der Küstenfischerei sichern möchten, kommen wir deshalb um das Thema Meeresschutz nicht herum. Der Zustand der Ostsee ist, wie Sie alle wissen, kein guter. Wir setzen daher einen politischen Schwerpunkt auf einen verbesserten Ostseeschutz mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030. Durch die Zielvereinbarung mit der Fischerei, die am 23. April unterzeichnet wurde, sorgen wir dafür, dass den Fischer*innen in diesen schwierigen Zeiten ein Fortbestand der Betriebe ermöglicht wird.

Natürliche Lebensräume in der Ostsee wiederherstellen

Schleswig-Holstein ist angewiesen auf eine konstante Unterstützung des Bundes. Die Ankündigung des Bundesministers im Frühjahr, bei der GAK um 150 Millionen Euro zu kürzen, hat deshalb für berechtigte Aufregung gesorgt. Auch wenn diese Ankündigung nach kurzer Zeit dementiert wurde, bleibt ein Gefühl der Verunsicherung zurück. Wenn die Höhe der Mittel gleichbleibt, daraus aber neue Aufgaben zusätzlich zu finanzieren sind, ist dies ebenfalls schwierig.

Ein rechtssicheres Verfahren bei Diskriminierung durch den Staat

Das Ziel dieses Gesetzes ist nicht, dass es möglichst viele Klagen gibt. Es ist von hohem Wert, wenn Verfahren ohne Rechtsweg geklärt werden können. Dafür haben wir seit vielen Jahren eine Antidiskriminierungsstelle. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, Fälle aufzuarbeiten, zu vermitteln und Gerechtigkeit wiederherzustellen. Diese Arbeit soll durch das Gesetz weiter gestützt werden. Und genau diese Stelle hat uns in den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine solche Rechtsgrundlage braucht, um die Fallbearbeitung weiter zu verbessern und Schutzlücken zu schließen.

Wir ziehen Lehren aus dem Northvolt-Prozess

Die Ansiedlung von Northvolt war nicht einfach eine wirtschaftspolitische Entscheidung für mehr Wachstum, sondern hatte immer eine große strategische Komponente. Hätte es keine Risiken gegeben, hätte der Markt das Problem selbst gelöst. Dann hätte es genug Investoren gegeben. Genau deshalb greift für mich auch die enge Auslegung des Wirtschaftlichkeitsgebots an dieser Stelle zu kurz. Wenn wir sie so auslegen, stellt sich für mich die Frage, wie sie künftig noch zu anderen Förderprojekten passen soll.

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