Der Verfassungsschutz darf ganz viel und ganz früh beobachten, dann aber nach Außen immer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen übermitteln. Wir haben uns im Wesentlichen an den Neuregelungen im Bund orientiert, aber auch nicht ganz, weil manches aus unserer Sicht möglicherweise mit heißer Nadel gestrickt war. Es ist aber in diesem Bereich ein Unding, dass wir in Deutschland 17 verschiedene Regelungen zur Informationsübermittlung haben und die Behörden im GTAZ, dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, unter Beteiligung von insgesamt 40 Behörden ausknobeln müssen, wer wem was sagen darf.