In Zukunft wird die Studienleistung der Jurastudierenden nach erfolgreicher Schwerpunktprüfung und dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung mit dem Bachelor anerkannt. Ich freue mich sehr darüber, dass sich die Situation der Jurastudierenden in Schleswig-Holstein dadurch verbessern wird.
