Ich bedaure diesen Schritt der Bundesregierung, die entgegen wissenschaftlicher Empfehlung getroffen wurde. Die bestehende Verordnung hatte Schwachstellen und hätte nachgebessert und weiterentwickelt werden müssen. Ihre ersatzlose Streichung ist ein herber Rückschlag für den Gewässerschutz – und Gewässerschutz ist Trinkwasserschutz.
