Denkmalschutz und Klimaschutz sind von großem öffentlichen Interesse! Bei entstandenen Konflikten brauchen wir eine behördliche Einzelfallabwägung nach der geltenden Rechtslage, die sich durch Sachverstand, Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und Bürger*innennähe auszeichnet. Und natürlich müssen sie den Eigentümer*innen vermittelbar sein.
