Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur. Der Weg im Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht vorgegeben. Er ist nicht die einzige Möglichkeit, sondern eine unter mehreren. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See. Mit oder ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Und dann gibt es ja in Schleswig-Holstein noch die Möglichkeit der Reerdigung. Eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zu Erde zerfällt, also kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird dieser Vielfalt gerecht und eröffnet viele Möglichkeiten.