Rede im Landtag – Durch eine Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht ist der Schutz des Wolfes nicht aufgehoben. Es bedeutet also nicht, dass Wölfe bejagt werden dürfen. Der Abschuss eines Wolfes wird weiter nur im Einzelfall nach den dafür im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Kriterien möglich sein.
