In Art. 20 GG wurden 1949 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit festgelegt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Flankiert wurde das durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie in Art. 79 Abs. 3, einer zentralen Stelle des Grundgesetzes, die die Garantie der Menschenwürde und die Demokratie und den Rechtsstaat unverrückbar festschreibt und in diesen Punkten jede Veränderung verhindert. Richtigerweise. Genau diese Dinge sind es, die wir unter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstehen.
