Kunst- und Meinungsfreiheit und die Ablehnung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind kein Gegensatz. Diese beiden Verfassungsprinzipien stehen gleichrangig nebeneinander. Wir beraten hier über die Frage, was der richtige Weg sein kann, die im Grundgesetz verbriefte Kunstfreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Kultureinrichtungen und Künstler*innen gesamtgesellschaftlich definierte rote Linien in Bezug auf gruppengezogene Menschenfeindlichkeit wahren.
