Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf der Zielgeraden. Eine Reform, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil 2018 erzwungen hat, nachdem Bund und Länder über 50 Jahre untätig geblieben waren und die Bewertungsgrundsätze seit 1964 – beziehungsweise im Osten Deutschlands seit 1935 – nicht verändert wurden. Das Urteil machte zur Vorgabe, eine realitätsnahe Grundstücksbewertung als Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Schleswig-Holstein hat sich dabei wie zehn andere Länder für das Bundesmodell entschieden, stets in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Land, die dieses Modell befürworten.
