Rede im Landtag – In Schleswig-Holstein gilt der Paragraf 26 Versammlungsfreiheitsgesetz. Danach werden im Rahmen von Versammlungen keine Kosten erhoben. Das ist völlig richtig so. Das Bundesverfassungsgericht sagt, eine Kostenpflicht hätte ganz klar eine Eingriffsqualität und würde die Grundrechtsträger von der Ausübung des Grundrechts abhalten.
Presseinformationen
Unsere Abgeordneten äußern sich regelmäßig zu aktuellen Themen in ihren Fachbereichen.
Zudem veröffentlichen wir an dieser Stelle alle Reden, die in den Plenarsitzungen des Landtags von Mitgliedern der Fraktion gehalten werden.
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